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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) RAWA Swiss GmbH
Inkraftgetreten am 01.11.2021

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vertraulichkeitsbestätigung sind Bestandteil aller Verträge mit RAWA SWISS SARL.

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der RAWA SWISS GmbH. Einzelne Leistungen werden in schriftlichen Projektaufträgen (Briefings) vereinbart. Zumindest der genaue Leistungsumfang, das zur Verfügung stehende Budget/Kostendach (inkl. Agenturvergütung) und Termine sind in den Projektaufträgen festgehalten. Die RAWA Swiss GmbH vereinbart für jeden Projektauftrag einen Termin mit dem Kunden. Es gelten die Zahlungsbedingungen, die sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung ergeben. Die RAWA Swiss GmbH ist berechtigt, externe Lieferanten (Übersetzungsbüros, Satzagenturen, Freiberufler, Lithogeschäfte, Druckereien, Filmproduzenten, Künstleragenturen, Programmierer etc.) einzuschalten und auszuwählen. Anzeigen und Publikationen, die von der RAWA Swiss GmbH erstellt wurden, können als Hinweis auf projektspezifische Dienstleistungen von RAWA Swiss auf deren Kanälen verwendet werden.

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Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten und Gefahr Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder gesetzlichen Bestimmungen abzuweisen. Der Kunde haftet für allfällig auferlegte Kosten und Entschädigungen und stellt die RAWA Swiss GmbH vollumfänglich von allen dadurch entstehenden Kosten frei. Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung gerügt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung. Die RAWA Swiss GmbH garantiert die getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen. Eine fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist antragslos möglich, wenn die wichtigen Gründe so schwerwiegend sind, dass die Fortsetzung des Vertrages der kündigenden Partei nicht mehr zumutbar ist. Zu den wichtigen Gründen gehören unter anderem Insolvenz, Moratorium für Umschuldungen, Zahlungsunfähigkeit einer Partei, die anderweitig nachgewiesen wurde, Übertragung einer Partei ganz oder teilweise (mindestens 50% Anteil) in den Besitz eines Dritten. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt, wozu auch ein Fehlverhalten einer Partei gehört, ist diese Partei verpflichtet, der Vertragspartei den erlittenen Schaden zu ersetzen. Im Übrigen entstehen aus einer Vertragsbeendigung keine Freistellungsverpflichtungen.

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Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder der sonstigen Vertragsgrundlagen bedürfen der Schriftform und der rechtswirksamen Unterschrift beider Parteien. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Schriftliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von beiden Parteien rechtsgültig unterzeichnet und ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet worden sind. Mit der Bestellung bei der RAWA Swiss GmbH erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertraulichkeitsvereinbarung der RAWA Swiss GmbH einverstanden. Mit der Auftragserteilung an die RAWA Swiss GmbH und/oder deren Tochtergesellschaften (nachfolgend einheitlich "RAWA Swiss" genannt) verpflichtet sich der Kunde (nachfolgend "Unterzeichneter" genannt) im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen an RAWA Swiss folgende Grundsätze einzuhalten:

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Der Unterzeichnete verpflichtet sich, alle Unterlagen, Preise, Daten und Informationen, die aus dem Raum von RAWA Swiss mitgeteilt, geliefert, bekannt oder anderweitig zugänglich sind, geheim zu halten, soweit diese Unterlagen, Daten und Informationen nicht bereits ohne Zutun oder Unterlassen des Unterzeichneten verfügbar sind, offenkundig oder allgemein zugänglich sind. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen insbesondere Unterlagen, Daten und Informationen, die sich auf finanzielle Angelegenheiten, Geschäftsstrategien und -pläne, Verträge, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Meinungsverschiedenheiten mit Dritten sowie gerichtliche und behördliche Verhandlungen und Verfahren beziehen. Der Unterzeichnete wird die der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegenden Informationen, Daten und Unterlagen nur insoweit verwenden, als dies für die Erbringung seiner Lieferungen und/oder Leistungen für RAWA Swiss erforderlich ist. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Unterlagen, Daten oder Informationen ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder nicht. Der Unterzeichnete trifft die nach den Umständen erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Dokumenten, Daten und Informationen erhalten oder Zugang zu diesen erhalten, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen.

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Standard- oder spezifischen RAWA SWISS-Produkten an ihre Kunden, die Gewerbetreibende sind (nachfolgend "Kunde"), es sei denn, die Parteien haben vor der Bestellung eine spezifische Ausnahmevereinbarung schriftlich getroffen. Folglich setzt jede Bestellung durch den Kunden die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, wobei der Kunde erklärt, dass er sie zuvor gelesen hat.

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten des Kunden, insbesondere vor allen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, mit Ausnahme der besonderen Bedingungen, die RAWA SWISS dem Kunden schriftlich zugestimmt hat. Der Begriff "Produkt" bezieht sich auf alle Standard- oder spezifischen Teile, Baugruppen oder Unterbaugruppen sowie auf alle Studien, Dienstleistungen, Industrialisierungen, Fertigungen usw., die Gegenstand der Bestellung des Kunden sind.

Alle anderen Dokumente als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie z. B. Kataloge, Prospekte, Werbung, Mitteilungen, Websites,... hat nur informativen und indikativen außervertraglichen Wert. Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für nichtig erklärt oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam und müssen so ausgelegt werden, dass die ursprüngliche Absicht der Parteien, die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Ausdruck gebracht wurde, respektiert wird.

RAWA SWISS kann diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen bei Bedarf ändern, aktualisieren oder berichtigen, um gesetzlichen, regulatorischen, rechtlichen und/oder technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Die jeweilige Verpflichtung jeder Partei, die Produkte für RAWA SWISS zu liefern und die Dienstleistung für den Kunden zu bezahlen, entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde das von RAWA SWISS ausgestellte Angebot ordnungsgemäß unterzeichnet und persönlich, per Post oder per E-Mail zurückgesandt hat. Die Annahme des Angebots setzt die Annahme der AGB voraus und stellt eine Bestellung sowie das Zustandekommen des Vertrages dar (im Folgenden der "Vertrag"). Der Vertrag kann vom Kunden nur gekündigt werden, wenn RAWA SWISS dem schriftlich zugestimmt hat.

Die vertraglichen Eigenschaften der Produkte sind diejenigen, die in dem vom Kunden akzeptierten Angebot aufgeführt sind. Jede zusätzliche oder zusätzliche Anfrage des Kunden muss Gegenstand eines neuen Angebots sein, das von beiden Parteien unterzeichnet und bestätigt wird.
RAWA SWISS kann beschließen, die Dienstleistung ohne Entschädigung für den Kunden zu verweigern, zu unterbrechen oder zu ändern, und zwar ab dem Zeitpunkt, wenn:- der Kunde keine oder keine ausreichende Gewähr für die Zahlungsfähigkeit nachweist,- wenn der Kunde die im Angebot genannten Interventionsbedingungen nicht einhält oder sich weigert, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen,-  Wenn RAWA SWISS Kenntnis von einer Handlung des Betrugs oder der Unhöflichkeit gegenüber den Mitarbeitern von RAWA SWISS seitens des Kunden erlangt, - Wenn der Kunde den Zahlungsplan nicht einhält oder im Falle einer Nichtzahlung.
RAWA SWISS behält sich das Recht vor, unwesentliche Änderungen der vertraglichen Spezifikationen vorzunehmen. Im Falle höherer Gewalt behält sich RAWA SWISS das Recht vor, die Dienstleistung ohne Entschädigung für den Kunden zu unterbrechen.

Der Vertrag wird in Übereinstimmung mit den im Kostenvoranschlag angegebenen Interventionsbedingungen ausgeführt:- Entweder Herstellung und Versand an den Kunden durch einen Spediteur, sofern nicht ausdrücklich vom Kunden angegeben, nach Wahl von RAWA SWISS, an die vom Kunden angegebene Adresse;- Entweder Herstellung und Montage beim Kunden durch RAWA SWISS unter Einhaltung der vom Kunden vorgegebenen Auflagen (insbesondere Zeitpläne,  Öffnung der Website für die Öffentlichkeit, ...),Die Produkte entsprechen den Qualitäts- und Auswahlstandards, die im Angebot vorgesehen sind. Andernfalls ist eine gegenseitige Vereinbarung erforderlich.
RAWA SWISS lehnt jede Ausführung ab, die nicht den im Angebot angegebenen Interventionsbedingungen, den regulatorischen Beschränkungen oder den Handelsregeln entspricht. RAWA SWISS kann auch die Verwendung von vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und Produkten verweigern. Beinhaltet der Vertrag die Installation beim Kunden, treffen sich der Kunde und RAWA SWISS zur Unterzeichnung der Abnahmeurkunde, sobald die Leistungen von RAWA SWISS abgeschlossen sind. Erfolgt dies nicht innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Leistungen, gelten diese als vorbehaltlos angenommen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags behält sich RAWA SWISS das Recht vor, den Vertrag ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben, was der Kunde ausdrücklich akzeptiert und ohne dass dies ein Grund für die Beendigung des unterzeichneten Vertrags ist. Im Falle einer Vertragsänderung wird RAWA SWISS von den ursprünglich vereinbarten Fristen für deren Ausführung freigestellt; Die neuen Fristen werden im neuen Angebot angegeben.

Abhängig von der unterzeichneten Offerte und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Lieferung als erfolgt:- Entweder mit der Verladung durch den Spediteur in den Räumlichkeiten von RAWA SWISS, wenn die Produkte an den Kunden versandt werden,- oder mit der Inbetriebnahme der Produkte beim Kunden, wenn die Produkte von RAWA SWISS installiert werden. Produkte, die von RAWA SWISS an den Kunden verkauft und versandt werden, reisen auf eigenes Risiko des Kunden, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Werk von RAWA SWISS verlassen, in Übereinstimmung mit dem FCA-Incoterm. Der Kunde erkennt an, dass der Spediteur die alleinige Verantwortung für den Transport der Produkte übernimmt. Der Kunde hat daher keinen Regressanspruch gegen RAWA SWISS im Falle der Nichtlieferung der Produkte und/oder der Beschädigung der Produkte während des Transports. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, im Falle einer Verspätung, einer Beschädigung oder eines Fehlens der gelieferten Produkte alle erforderlichen Vorbehalte beim Spediteur, insbesondere auf dem Lieferschein, vorzunehmen und diese dem Spediteur innerhalb von drei Tagen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mit Kopie an RAWA SWISS zu bestätigen (Artikel L.133-3 des französischen Handelsgesetzbuches). Unbeschadet der Vereinbarungen, die der Kunde mit dem Spediteur treffen muss (siehe Absatz oben), kann jede Reklamation des Kunden in Bezug auf offensichtliche Mängel und/oder Nichtübereinstimmung der Produkte in Bezug auf die Bestellung (insbesondere Menge oder fehlerhafte Referenzen) nur geprüft werden, wenn sie schriftlich mit Rückschein geltend gemacht wird.  innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Produkts. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die gelieferten Produkte den Bedingungen der Bestellung entsprechen, und RAWA SWISS berücksichtigt keine Reklamation in Bezug auf offensichtliche Mängel oder Konformität der gelieferten Produkte. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle Belege für das Vorliegen der festgestellten Mängel oder Nichtkonformitäten vorzulegen. Eine Rückgabe eines Produktes durch den Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RAWA SWISS nicht möglich. Kein Produkt, das vom Kunden auf der Grundlage von Collect Duty zurückgesandt wird, kann durch den Erhalt von RAWA SWISS als stillschweigend akzeptiert angesehen werden. Die Rücksendekosten werden von RAWA SWISS nur dann getragen, wenn ein offensichtlicher Mangel oder eine Nichtkonformität von RAWA SWISS tatsächlich festgestellt wird. Stellt RAWA SWISS nach der Prüfung tatsächlich einen offensichtlichen Mangel oder eine Vertragswidrigkeit fest, kann der Kunde auf Kosten von RAWA SWISS nur den Ersatz der nicht konformen Artikel und/oder die Lieferung der fehlenden Produkte verlangen, ohne dass der Kunde eine Entschädigung oder die Auflösung seines Vertrags verlangen kann. Jegliche Aussetzung von Zahlungen für die betreffenden Produkte oder die Verrechnung mit fälligen Beträgen ist ausdrücklich untersagt. Im Falle einer Rücksendung müssen die Produkte in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand oder, falls dies nicht der Fall ist, in dem strengen Zustand, in dem sie vom Kunden erhalten wurden, und in der ordnungsgemäß versiegelten Originalverpackung versandt werden. Andernfalls gehen alle Kosten für die Reparatur der Produkte oder der Verpackung zu Lasten des Kunden.
RAWA SWISS trägt die Kosten für die Rücksendung der Produkte, es sei denn, der Mangel ist auf eine Ursache zurückzuführen, die dem Kunden, dem Spediteur oder einem Dritten zuzurechnen ist; in diesem Fall gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden.  B. elektrische, thermische, Feuchtigkeit, Strahlung, Hygrometrie usw.) oder eine Wechselwirkung mit einem dritten oder externen Produkt oder einer Substanz. Grundsätzlich ist die Haftung von RAWA SWISS streng auf den Wert der betroffenen Produkte beschränkt. In keinem Fall haftet RAWA SWISS für indirekte Schäden, wie z.B. Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder entgangenen Gewinn. Im Falle einer Nichtkonformität oder eines Mangels der gelieferten Produkte kann RAWA SWISS nach eigenem Ermessen den Mangel beheben, das Produkt ersetzen, dem Kunden den Preis des Produkts erstatten oder eine Gutschrift ausstellen, die für eine zukünftige Bestellung des Kunden verwendet werden kann. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine andere Entschädigung oder Entschädigung.

Die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung angegebene Fertigstellungszeit dient nur als Anhaltspunkt und wird in keiner Weise garantiert.
RAWA SWISS verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass der Vertrag innerhalb der Frist ausgeführt wird, die im unterzeichneten Kostenvoranschlag oder Preisangebot festgelegt ist oder sich aus einem Zeitplan ergibt, der durch Vereinbarung zwischen den verschiedenen beteiligten Unternehmen und dem Kunden festgelegt wurde. Infolgedessen kann eine angemessene Verzögerung bei der Erfüllung des Vertrags nicht zur Zuerkennung von Schadenersatz oder zur Stornierung des Auftrags zugunsten des Kunden führen. Vom Auftraggeber verursachte Arbeitsunterbrechungen sowie Verzögerungen bei der Einholung von Informationen vom Auftraggeber, die für die Vertragserfüllung notwendig sind, werden in der Ausführungsfrist nicht berücksichtigt. Wenn der Kunde die Erfüllung des Vertrags verschieben möchte, muss der Antrag mindestens 7 Tage vor dem Datum der Erbringung der Dienstleistung gestellt werden. Wenn eine Frist für den Abschluss eines Vertrags gesetzt wurde, gilt diese für Verträge, die innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Unterzeichnung abgeschlossen werden. Wenn der Kunde den Vertrag über diese Frist hinaus erfüllen möchte, kann die Frist von RAWA SWISS geändert werden, ohne dass der Kunde eine Entschädigung verlangen kann.

Höhere
Gewalt RAWA SWISS kann nicht für die Verspätung oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar gemacht werden, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung die direkte oder indirekte Folge eines Falles höherer Gewalt im weiteren Sinne ist, wie z.B.: - Eintreten einer Naturkatastrophe,- Erdbeben,  Sturm, Feuer, Überschwemmung...,- Bewaffneter Konflikt, Krieg, Konflikt, Angriffe,- Arbeitskampf, vollständiger oder teilweiser Streik beim Lieferanten oder Kunden oder bei den Lieferanten, Dienstleistern, Spediteuren, Postdiensten, öffentlichen Diensten usw.,- Zwingende behördliche Anordnung (Einfuhrverbot, Embargo, Einsperrung der Bevölkerung),- Betriebsunfälle, Maschinenausfälle, Explosionen,- Epidemien, die das Personal des Lieferanten oder Kunden betreffen oder Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt informieren. Handelt es sich um ein vorübergehendes Hindernis, wird die Erfüllung der Verpflichtung ausgesetzt, es sei denn, die daraus resultierende Verzögerung rechtfertigt die Kündigung des Vertrages. Überschreitet die Vertragsdauer 60 Arbeitstage, kann er von beiden Parteien gekündigt werden.

Es gelten die Preise, die am Tag der Bestellung durch den Kunden gültig sind und/oder die in der Offerte oder dem Preisangebot von RAWA SWISS an den Kunden für die alleinige Gültigkeitsdauer dieses Angebots aufgeführt sind. Sie verstehen sich zuzüglich Steuern (exkl. MwSt.) und sind in Euro angegeben. Sie können an den aktuellen Tarif angepasst werden, wenn das Projekt mehr als drei Monate nach der Bestellung umgesetzt wird. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, beinhaltet das Angebot oder Preisangebot nicht die Kosten für Transport, Entladung, Zoll und Versicherung, die vom Kunden getragen werden. Alle nach französischem Recht fälligen Steuern und/oder Abgaben, insbesondere die Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe, gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlung: Sofern im Angebot nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung für die Produkte wie folgt:- Anzahlung von 50% zum Zeitpunkt der Bestellung,- Restbetrag am Ende des Vertrags (Versand ab Werk RAWA SWISS oder Installation beim Kunden), mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Jeder Vertrag, dessen Betrag weniger als 1.000 € ohne Mehrwertsteuer (eintausend Euro) beträgt, wird am Tag seiner Unterzeichnung vollständig bezahlt. Bei Vorkasse wird kein Skonto gewährt. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Bargeld oder Banküberweisung. Im Falle einer Beendigung des Vertrages, die dem Kunden zuzurechnen ist, vor der Herstellung der Produkte, wird die zum Zeitpunkt der Bestellung geleistete Anzahlung als pauschale Entschädigung einbehalten. Zu dieser Summe muss die Menge der bereits bestellten Verbrauchsmaterialien und Geräte hinzugerechnet werden. Im Falle einer Beendigung des Vertrags während der Herstellung der Produkte wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des Vertragsbetrags auf die Rechnungsstellung der hergestellten Produkte aufgeschlagen. . Die Strafzinsen betragen 15%. Säumniszuschläge können erhoben werden, ohne dass eine Zahlungserinnerung erfolgen muss. Außerdem wird eine pauschale Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 € gewährt. Der Kunde kann sich nicht auf eine Anfechtung oder Rückgabe im Rahmen der Garantie berufen, um die Zahlung der Produkte auszusetzen. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung einer Rechnung werden die Säumniszuschläge ohne Mahnung fällig und laufen ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Diese Säumniszuschläge werden auf der Grundlage des geltenden Leitzinses der Europäischen Zentralbank zuzüglich 10 Prozentpunkten und entsprechend dem Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer berechnet. Darüber hinaus führt jeder Zahlungsverzug automatisch zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung mit Beitreibungskosten in Höhe von 40 € sowie einer Vertragsstrafe in Höhe von zwanzig (20) % der unbezahlten Beträge, nachdem eine an den Kunden gesendete Zahlungsaufforderung erfolglos geblieben ist. Die Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist durch den Kunden führt automatisch zur sofortigen Zahlung der für andere Bestellungen oder aus irgendeinem Grund fälligen Beträge. In allen vorgenannten Fällen behält sich RAWA SWISS auch das Recht vor, verkaufte Produkte, die noch nicht geliefert wurden, zurückzuhalten und/oder laufende Verträge ohne vorherige Ankündigung automatisch zu kündigen oder vor dem Versand von Produkten eine Barzahlung zu verlangen, unbeschadet anderer Rechtsmittel. Jede Ablehnung der Zahlung durch die Bank des Kunden führt zu einer Gebühr von mindestens 20 €.

Die Fotos der Produkte auf der Website dienen nur zu Informationszwecken und haben keinen vertraglichen Wert. Trotz der Sorgfalt, die RAWA SWISS bei der Auswahl seiner Hersteller und Importeure walten lässt, können bei den Produkten geringfügige Farb- und Größenunterschiede im Vergleich zur Bestellung der Client.De selbst bestehen, die Vielfalt der Substrate und Markierungstechniken sowie die ständige Weiterentwicklung der verwendeten Tinten (insbesondere aufgrund der neuen Umweltnormen) erlauben es nicht, eine Farbe und einen Glanz zu erhalten, die streng den Anforderungen der Vom Kunden zur Verfügung gestellte Pantone-Referenzen. Ebenso gewährleistet die Variation der Eigenschaften der Bestandteile unserer Produkte nicht die exakte Reproduzierbarkeit eines Produkts in Bezug auf Licht, Farben und Glanz. Diese geringfügigen Unterschiede werden von den Gepflogenheiten des Berufsstandes toleriert und sind nicht geeignet, die Gültigkeit des Kaufvertrags in Frage zu stellen oder die Haftung von RAWA SWISS zu begründen. In jedem Fall erklärt RAWA SWISS, dass sie Produkte vermarktet, die den geltenden französischen und europäischen Vorschriften entsprechen, wie sie am Tag der Bestellung der Produkte in Kraft sind. Der Kunde muss gegebenenfalls die geltenden Gesetze und Vorschriften im Einfuhrland überprüfen, um sicherzustellen, dass die Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen. Im Falle einer Beschädigung der äußeren Elemente eines leuchtenden Produkts (elektrischer Anschluss, Kapselung, Stromversorgung usw.), sei es bei Erhalt des Produkts oder während seiner Installation oder Verwendung, darf es nicht mehr verwendet und ausgeschaltet werden.

Garantie - Rücksendungen: RAWA SWISS gewährt für ihre Produkte eine Garantie von einem Jahr ab dem auf dem Lieferschein oder dem Empfangsprotokoll angegebenen Empfangsdatum. Diese Garantie erstreckt sich auf alle Produkte, vorbehaltlich ihrer Verwendung unter normalen Bedingungen durch den gewerblichen Kunden, insbesondere der Beleuchtung bei Nacht nur in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Die Garantie gilt für Teile und Arbeit (ohne Reisen) und unterliegt keinen zusätzlichen Kosten. Die Haftung von RAWA SWISS ist nach ausdrücklicher Vereinbarung streng auf die so definierten Verpflichtungen beschränkt und haftet nicht für Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere für versteckte Mängel und immaterielle Schäden. Garantieansprüche sind innerhalb von 48 Stunden nach der Störung per E-Mail an folgende Adresse zu richten: info@rawaswiss.fr. Die Gewährleistungspflicht von RAWA SWISS ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf die Nichtbeachtung der Anweisungen von RAWA SWISS durch den Kunden zurückzuführen ist oder wenn er auf normale Abnutzung oder mangelnde Wartung durch den Kunden zurückzuführen ist.

Die Gewährleistung ist insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:- Verschlechterung der Produkte direkt oder indirekt durch Unfälle aller Art, Stöße, Überspannung, Blitzschlag, Überschwemmung, Feuer und im Allgemeinen durch andere Ursachen, die nicht auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind;

- Fehlfunktionen, die sich aus dem Hinzufügen von Teilen oder Geräten ergeben, die nicht von RAWA SWISS stammen, - Schwankungen des elektrischen Stroms,- Versäumnis, einen Anspruch an den Elektrolumineszenzträger zu melden,- Änderung der Spezifikationen des Elektrolumineszenzträgers,

- Unrichtigkeit der Erklärungen des Kunden,- Im Allgemeinen jede Verschlechterung, die sich aus einer Ursache höherer Gewalt ergibt. Unter höherer Gewalt versteht man jedes äußere, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignis im Sinne von Artikel 1148 des französischen Zivilgesetzbuches. Die Reparatur der Produkte oder andere Dienstleistungen (z. B. Ein- und Ausbau) außerhalb des Rahmens der Bestimmungen dieses Artikels dürfen nur erfolgen, nachdem der professionelle Kunde ein Angebot unterzeichnet hat. Damit RAWA SWISS die Garantie erbringen kann, verpflichtet sich der professionelle Kunde, den Mitarbeitern von RAWA SWISS den Zugang zu den Produkten zu ermöglichen, um deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

Eigentumsvorbehalt: RAWA SWISS behält sich das Eigentum an den Produkten und dem Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor. Die Lieferung einer Erstellungsurkunde, einer Zahlungsverpflichtung (Wechsel, Wechsel oder sonstiges) stellt keine Zahlung im Sinne dieser Klausel dar. Die Nichtzahlung einer der Raten kann RAWA SWISS dazu berechtigen, auf Kosten des Kunden die Rückerstattung oder Rückgabe der Produkte zu verlangen. Diese Bestimmungen verhindern nicht, dass die Risiken des Verlusts, des Diebstahls und der Verschlechterung der Dienstleistung sowie der dadurch verursachten Schäden unmittelbar nach der Lieferung auf den Kunden übergehen.

Vertraulichkeit Rechte an geistigem Eigentum: RAWA SWISS und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen und Dokumente der Gegenpartei geheim zu halten, gleich welcher Art, sei es finanzieller, technischer, sozialer oder kommerzieller Art, zu denen sie während der Erbringung der Dienstleistung Zugang hatten. Die vorstehende Bestimmung hindert RAWA SWISS nicht daran, in ihren Inseraten, Geschäftsunterlagen oder kommerziellen Angeboten Fotos des Projekts sowie dessen Umfang zu erwähnen.

Sämtliche technischen Unterlagen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben ausschliessliches Eigentum von RAWA SWISS, der alleinigen Inhaberin der geistigen Eigentumsrechte an diesen Unterlagen. Ebenso bleiben die geistigen Eigentumsrechte an den Produkten das volle und vollständige Eigentum von RAWA SWISS oder den Inhabern dieser Rechte. Dem Kunden wird nur ein persönliches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen geistigen Eigentumsrechten eingeräumt, das auf die Nutzung der Produkte und technischen Dokumente innerhalb des Unternehmens des Kunden, für die Schweiz oder Frankreich und für die Lebensdauer des Produkts beschränkt ist. Der Kunde verpflichtet sich, von diesen Unterlagen keine Verwendung vorzunehmen, die die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte von RAWA SWISS verletzen könnte.

Alle von RAWA SWISS auf der Grundlage von Modellen oder Unterlagen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden nur unter der Verantwortung des Kunden durchgeführt, der ausdrücklich garantiert, dass er der Eigentümer oder Inhaber aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte ist und RAWA SWISS von allen Klagen oder Klagen wegen Verletzung entbindet, ohne dass diese eine ausreichende Garantie bietet.  Der Kunde bestätigt und gewährleistet ferner, dass kein Teil der an RAWA SWISS übermittelten Unterlagen Rechte Dritter verletzt, keiner Klage wegen Verletzung von Rechten Dritter unterliegt oder irgendeiner Einschränkung jeglicher Art und auf welcher Grundlage auch immer,  Dies kann dazu führen, dass RAWA SWISS nicht in der Lage ist, das vorgeschlagene Bildmaterial legal zu vervielfältigen. Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten jede Beschwerde, Klage oder Klage zu verteidigen, die von einem Dritten gegen RAWA SWISS erhoben wird und die mit der Behauptung in Verbindung steht, dass das Bildmaterial ganz oder teilweise ein Recht Dritter verletzt, und RAWA SWISS von allen diesbezüglichen Folgen freizustellen. Der Kunde verpflichtet sich daher, RAWA SWISS von allen anfallenden Schäden und Kosten sowie von allen Verlusten oder Schäden, die mit solchen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren verbunden sind, freizustellen und schadlos zu halten.RAWA SWISS
behält sich das Recht vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen, die die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder verletzt haben oder die auf ausdrückliches Verlangen von RAWA SWISS nicht nachweisen konnten, dass sie über die erforderlichen Rechte an den für die Kennzeichnung der Produkte bestimmten Elementen verfügen.

Schutz personenbezogener Daten: Die über den Kunden erhobenen Informationen unterliegen einer von RAWA SWISS durchgeführten elektronischen Verarbeitung und sind für die Bearbeitung seiner Bestellung unerlässlich. Diese Informationen und personenbezogenen Daten werden auch aus Sicherheitsgründen aufbewahrt, um gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie werden so lange aufbewahrt, wie es für die Erbringung der bestellten Dienstleistungen und etwaiger Garantien, die am Ende dieser Dienstleistungen gelten können, erforderlich ist.

Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist streng auf Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen beschränkt, die aufgrund ihrer Aufgaben zur Verarbeitung berechtigt sind. Die gesammelten Informationen können an Dritte weitergegeben werden, die vertraglich mit dem Unternehmen verbunden sind, um an Subunternehmer vergebene Aufgaben auszuführen, ohne dass die Zustimmung des Kunden erforderlich ist. In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten in der geänderten Fassung und der Europäischen Verordnung Nr. 2016/.679 hat der Kunde ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit der ihn betreffenden Daten sowie das Recht, der Verarbeitung aus legitimen Gründen zu widersprechen, Rechte, die er ausüben kann, indem er sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen unter der oben genannten Post- oder E-Mail-Adresse wendet,  durch Beifügung eines gültigen Identitätsnachweises an die folgende Adresse: info@rawaswiss.fr.

Anwendbares Recht - Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten, zu denen die gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossenen Kauf- und Verkaufsgeschäfte Anlass geben können, betreffen ihre Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Beendigung, Folgen und Folgen, die zwischen dem Unternehmen und dem professionellen Kunden nicht gütlich beigelegt werden konnten, werden dem Gericht in der Schweiz vorgelegt. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem professionellen Kunden untersteht schweizerischem Recht.

 

Dem Kunden ist es nicht gestattet, im Zusammenhang mit seinen Lieferungen und/oder Leistungen für RAWA Swiss, wie z.B. Medieninterviews, Medienmitteilungen, Rundschreiben, Informationen auf der Website etc., gegenüber Medienvertretern oder anderen für die Öffentlichkeit bestimmten Äußerungen zu machen, es sei denn, dies geschieht mit RAWA Swiss oder mit von ihr beauftragten und schriftlich genehmigten Medienverantwortlichen. Auf Verlangen von RAWA Swiss verpflichtet sich der Kunde, alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Daten aus dem RAWA Swiss Space unverzüglich an RAWA Swiss auszuhändigen oder zu vernichten oder unwiederbringlich zu löschen, einschliesslich aller Kopien davon und unabhängig vom Speichermedium. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für RAWA Swiss nach Beendigung der Lieferungen und/oder Leistungen des Unterzeichners auf unbestimmte Zeit und besteht so lange, wie ein Geheimhaltungsinteresse von RAWA Swiss besteht.

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Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Balsthal im Kanton Solothurn, Schweiz.

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Gerichtsstand: Balsthal / Kanton Solothurn / Schweiz.

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