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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit RAWA SWISS GmbH.

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Die einzelnen Leistungen werden in schriftlichen Projektaufträgen (Briefings) vereinbart. In den Projektaufträgen werden mindestens der genaue Leistungsumfang, das zur Verfügung stehende Budget / Kostendach (inkl. Agenturvergütung) sowie die Termine festgehalten. Die RAWA Swiss GmbH führt mit den Kunden pro Projektauftrag eine Besprechung durch.

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Zahlungsfristen gelten wie in der Offerte / Auftragbestätigung angegeben.

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Der Beizug und die Auswahl externer Lieferanten (Übersetzungsbüros, Satzbüros, Freelancer, Lithoanstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Künstleragenturen, Programmierer, etc.) ist RAWA Swiss GmbH gestattet.

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Die von der RAWA Swiss GmbH erstellten Werbungen und Publikationen dürfen Referenzen von projektspezifischen Leistungen durch RAWA Swiss auf deren Kanälen genutzt werden.

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Forderungen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten oder Gesetzesbestimmungen wehrt der Kunde auf eigene Kosten und Ge­fahr ab. Der Kunde trägt die Verantwortung für auferlegte Kosten und Schadenersatzleistungen und hält die RAWA Swiss GmbH vollumfänglich für sämtliche  daraus entstehenden Kosten schadlos.

Mängel sind innert 10 Tagen nach Entdeckung zu rügen. Die Mängelrechte verjähren innert einem Jahr ab Ablieferung.

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RAWA Swiss GmbH gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen.

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Eine sofortige Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen ist ohne Aufforderung möglich, falls die wichtigen Gründe derart gravierend sind, dass die Fortsetzung des Vertrages der die Auflösung erklärenden Partei nicht weiter zumutbar ist. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Konkurs, Nachlass-Stundung, anderweitig erwiesene Zahlungsunfähigkeit einer Partei, gänzlicher oder teilweiser (mind. 50% Beteiligung) Übergang einer Partei in den Besitz eines Dritten.

Erfolgt eine fristlose Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen und beinhalten diese ein schuldhaftes Verhalten einer Partei, so ist diese zum Ersatz des der vertragstreuen Partei entstehenden Schadens verpflichtet. Im Übrigen entstehen aus einer Vertragskündigung keinerlei Entschädigungspflichten.

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Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB oder zu den anderen Vertragsgrundlagen bedürfen der Schriftform und der rechtsgültigen Unterzeichnung beider Parteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Schriftliche Nebenabreden sind nur gültig, sofern diese von beiden Parteien rechtsgültig unterzeichnet worden und explizit als integrierender Vertragsbestandteil bezeichnet worden sind.

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Mit Auftragserteilung an RAWA Swiss GmbH stimmen Sie den AGBs und der Geheimhaltungserklärung von RAWA Swiss GmbH zu.

Der Kunde (nachfolgend "der Unterzeichnende") verpflichtet sich mit Auftragserteilung gegenüber der RAWA Swiss GmbH und/oder deren Tochtergesellschaften (nachfolgend einheitlich als „RAWA Swiss“ bezeichnet) im Zusammenhang mit Lieferungen und/oder Dienstleistungen, welche sie für RAWA Swiss erbringt, die folgenden Grundsätze einzuhalten:

Die Unterzeichnende verpflichtet sich zur Geheimhaltung in Bezug auf alle Unterlagen, Preise, Daten und Informationen, welche ihr aus dem Bereich der RAWA Swiss mitgeteilt, übergeben, bekannt oder sonst wie zugänglich werden, soweit diese Unterlagen, Daten und Informationen nicht bereits, ohne Dazutun oder Unterlassen der Unterzeichnenden, offenkundig oder allgemein zugänglich sind. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen insbesondere Unterlagen, Daten und Informationen mit Bezug auf finanzielle Angelegenheiten, Geschäftsstrategien und -pläne, das Vertragswesen, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, allfällige Meinungsverschiedenheiten mit Dritten sowie gerichtliche und behördliche Verhandlungen und Verfahren. Die Unterzeichnende wird der Geheimhaltungspflicht unterliegende Informationen, Daten und Unterlagen nur insoweit verwenden, als dies zur Erfüllung ihrer Lieferungen und/oder Dienstleistungen für RAWA Swiss erforderlich ist. 

Die Geheimhaltungspflicht gilt unabhängig davon, ob Unterlagen, Daten oder Informationen ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder nicht. Die Unterzeichnende wird die nach den Umständen gebotenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass nicht berechtigte Personen Kenntnis oder Zugang zu der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Unterlagen, Daten und Informationen erhalten.

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Der Kunde ist nicht befugt, Erklärungen gegenüber Medienvertretern oder sonstigen für die Öffentlichkeit bestimmte Stellungnahmen im Zusammenhang mit ihren Lieferungen und/oder Dienstleistungen für RAWA Swiss, wie Medieninterviews, Pressemitteilungen, Rundschreiben, Website-Informationen etc. abzugeben, es sei denn, dies ist mit RAWA Swiss oder mit den von dieser beauftragten Medienverantwortlichen abgesprochen und schriftlich genehmigt.

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Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von RAWA Swiss alle in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen und Daten aus dem Bereich von RAWA Swiss, einschliesslich aller Kopien davon und unabhängig des Speichermediums, umgehend an RAWA Swiss auszuhändigen oder zu vernichten bzw. unwiederbringlich zu löschen.

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Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Abschluss der Lieferungen und/oder Dienstleistungen der Unterzeichnenden für RAWA Swiss zeitlich unbefristet und besteht, solange an der Geheimhaltung seitens RAWA Swiss ein Interesse besteht.

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Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Balsthal im Kanton Solothurn Schweiz.

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